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Urteil Duldung der Modernisierung
Schlagworte
Duldung der Modernisierung, Fahrstuhleinbau, Aufzug
Leitsatz
Der Einbau eines Etagenfahrstuhls stellt eine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme auch dann dar, wenn hierdurch der Flur der Wohnung um 1,60 m verkürzt wird.
(Leitsatz der Redaktion).
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