Urteil Beweislastverteilung bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht durch Hausverwalter
Schlagworte
Beweislastverteilung bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht durch Hausverwalter
Leitsätze
1. Den Prozessgegner der primär darlegungsbelasteten Partei kann eine sekundäre Darlegungslast treffen, wenn die nähere Darlegung der primär darlegungsbelasteten Partei nicht möglich oder zumutbar ist, während der Prozessgegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen.
2. Diese Grundsätze gelten auch bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung eines strafrechtlichen Schutzgesetzes. Dabei spielt keine Rolle, ob ein entsprechender Auskunftsanspruch gegen den Schädiger besteht.
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