Urteil Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags ohne Einhaltung der 14-tägigen Regelfrist, freies Rücktrittsrecht, Notarpflichten
Schlagworte
Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags ohne Einhaltung der 14-tägigen Regelfrist, freies Rücktrittsrecht, Notarpflichten
Leitsätze
a) Die Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts in einem notariellen Kaufvertrag rechtfertigt es nicht, dass der Notar die Beurkundung ohne Einhaltung der Regelfrist von zwei Wochen nach § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG (hier: in der Fassung vom 23. Juli 2002) vornimmt.
b) Nimmt der Notar die Beurkundung trotzdem vor, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Käufer, wenn der Notar die Beurkundung abgelehnt hätte, diese nach Ablauf der Regelfrist genauso wie geschehen hätte vornehmen lassen.
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