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Urteil Betriebskostenvereinbarung
Schlagworte
Betriebskostenvereinbarung; Erhöhung der Bruttomiete mit Nettokaltmietspiegel
Leitsatz
Ist im Mietvertrag die Vereinbarung „in der Miete sind die Betriebskosten enthalten/nicht enthalten" nicht durch Ausstreichen verdeutlicht, handelt es sich um eine Bruttomiete, in der sämtliche Betriebskosten einschließlich der Heiz- und Warmwasserkosten enthalten sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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