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Urteil Beschwer bei erfolgloser Beschlussanfechtungsklage gegen Kostenposition in Jahresabrechnung nach Nennwert in Einzelabrechnung


Schlagworte

Beschwer bei erfolgloser Beschlussanfechtungsklage gegen Kostenposition in Jahresabrechnung nach Nennwert in Einzelabrechnung

Leitsatz

Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit der Beschlussanfechtungsklage erfolglos gegen den Ansatz einer Kostenposition in der Jahresabrechnung, bestimmt sich seine Beschwer nach dem Nennwert, mit dem diese Position in seiner Einzelabrechnung angesetzt ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Berufungskläger seine Beanstandung von vornherein inhaltlich beschränkt.

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