Urteil Berufliche Rehabilitierung, hoheitliche Maßnahmen zur Regelung eines Einzelfalls, politische Verfolgung, berufsbezogene Nachteile, Divergenzrüge, Subsumtionsmangel, falsche Anwendung richtig erkannter Obersätze
Schlagworte
Berufliche Rehabilitierung, hoheitliche Maßnahmen zur Regelung eines Einzelfalls, politische Verfolgung, berufsbezogene Nachteile, Divergenzrüge, Subsumtionsmangel, falsche Anwendung richtig erkannter Obersätze
Leitsatz
1. In einer fehlerhaften Anwendung höchstrichterlicher Rechtssätze auf den Einzelfall liegen bloße Subsumtionsmängel, die eine Divergenzrüge nicht rechtfertigen.
2. Die sich aus der falschen Anwendung richtig erkannter Obersätze ergebende sachliche Unrichtigkeit eines Urteils als solche ist ebenfalls nicht rügefähig.
(Leitsätze der Redaktion)
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