Urteil Berliner Mietspiegel 2013 qualifizierter Mietspiegel
Schlagworte
Berliner Mietspiegel 2013 qualifizierter Mietspiegel; Nachbarhaus in unterschiedlicher Lage; lageprägende Eckhäuser; politischer Einfluss auf Mieterhöhungsverhalten landeseigener Unternehmen unbeachtlich
Leitsätze
1. Beim Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel, weil keine substantiierten Einwände gegen ihn vorgebracht worden sind.
2. Die Frage, ob der Berliner Mietspiegel ein qualifizierter Mietspiegel ist und die ortsübliche Einzelvertragsmiete aus ihm ermittelt werden kann, ist weder von grundsätzlicher Bedeutung noch aus Gründen der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung revisionsfähig.
(Leitsätze der Redaktion)
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