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Urteil Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Beleidigung in sozialen Netzwerken


Schlagworte

Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Beleidigung in sozialen Netzwerken; Missachtung von Mitarbeitern des Vermieters; Pflichtverletzung; Abmahnung; Beschwerden via Facebook

Leitsatz

Bezeichnet der Mieter Mitarbeiter des Vermieters als „faul" und „talentfreie Abrissbirne", handelt es sich allenfalls um Beleidigungen im unteren Spektrum der denkbaren Beleidigungen, die weder eine außerordentliche fristlose noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

(Leitsatz der Redaktion)

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