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Urteil Ausschließung von der beruflichen Rehabilitierung wegen Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit der DDR
Schlagworte
Ausschließung von der beruflichen Rehabilitierung wegen Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit der DDR
Leitsatz
Der durch eine freiwillige Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwirklichte Ausschluss von der Rehabilitierung nach § 4 BerRehaG entfällt nicht wieder durch eine nachträgliche Distanzierung des Spitzels vom MfS.
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