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Urteil Ausgleichsleistungen, entschädigungslose Enteignung, Gesellschaftsvermögen, Kommanditgesellschaft, erhebliches Vorschubleisten, nationalsozialistisches System
Schlagworte
Ausgleichsleistungen, entschädigungslose Enteignung, Gesellschaftsvermögen, Kommanditgesellschaft, erhebliches Vorschubleisten, nationalsozialistisches System
Leitsatz
Für die Unternehmensunwürdigkeit gemäß § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die den jeweiligen Ausschlusstatbestand erfüllenden Handlungen dem Unternehmen als solchem zugeordnet werden können. Das Verhalten des einzelnen Anteilseigners ist für die Tatbestandserfüllung ohne Belang.
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