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Urteil Auch bei Mängeln kein Anspruch auf Rückzahlung von Schwarzarbeiterwerklohn
Schlagworte
Auch bei Mängeln kein Anspruch auf Rückzahlung von Schwarzarbeiterwerklohn
Leitsatz
Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23. Juli 2004 nichtig, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1).
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