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Urteil Asbestplatten unter Fußbodenbelag kein Mietmangel, mögliche zukünftige Asbestbelastungen unerheblich


Schlagworte

Asbestplatten unter Fußbodenbelag kein Mietmangel, mögliche zukünftige Asbestbelastungen unerheblich

Leitsätze

1. Sind unter dem Fußbodenbelag (Parkett) asbesthaltige Platten verlegt, liegt kein Mietmangel vor, wenn die Asbestbelastung von Innenraumluft und Staub die ohnehin vorhandene Belastung nicht übersteigt.

2. Mögliche zukünftige Veränderungen wegen des teilweise aufgebrochen Fußbodens rechtfertigen nicht die Annahme eines Mangels, wenn eine konkrete aktuelle Gesundheitsgefährdung ausscheidet.

(Leitsätze der Redaktion)

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