« zurück zur Suche
Urteil Anlagepflicht für Mietkaution auf Sonderkonto
Schlagworte
Anlagepflicht für Mietkaution auf Sonderkonto, Zurückbehaltungsrecht bei Pflichtverstoß des Vermieters
Leitsätze
1. Eine Barkaution hat der Vermieter von Wohnraum auf einem offen ausgewiesenen Sonderkonto anzulegen.
2. Bis zur Erfüllung dieser Pflicht hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den Mieten in Höhe der Kaution.
3. Das Zurückbehaltungsrecht kann auch nach Ende des Mietverhältnisses bis zur Abrechnung über die Kaution geltend gemacht werden.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat