« zurück zur Suche

Urteil Anlagepflicht für Mietkaution auf Sonderkonto


Schlagworte

Anlagepflicht für Mietkaution auf Sonderkonto, Zurückbehaltungsrecht bei Pflichtverstoß des Vermieters

Leitsätze

1. Eine Barkaution hat der Vermieter von Wohnraum auf einem offen ausgewiesenen Sonderkonto anzulegen.

2. Bis zur Erfüllung dieser Pflicht hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den Mieten in Höhe der Kaution.

3. Das Zurückbehaltungsrecht kann auch nach Ende des Mietverhältnisses bis zur Abrechnung über die Kaution geltend gemacht werden.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.