Urteil Anforderungen an lesbare Unterschriften
Schlagworte
Anforderungen an lesbare Unterschriften
Leitsatz
Eine für bestimmende Schriftsätze genügende Unterschrift verlangt einen die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzug, der individuelle, charakteristische Merkmale, die die Nachahmung erschweren, aufweist, sich ohne lesbar sein zu müssen, als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lässt. Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein.
(Leitsatz der Redaktion)
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