Urteil Anbau eines Balkons ohne Ankündigung als Modernisierung
Schlagworte
Anbau eines Balkons ohne Ankündigung als Modernisierung; Duldungspflicht für Einbau einer Tür als Zutritt; Duldungspflicht auch hinsichtlich des Balkons im Stockwerk über der Mietwohnung; Anspruch auf Wiederherstellung des zweiten Zugangs zur Wohnung
Leitsätze
1. Der Einbau einer bodentiefen Fenstertür mit Verlegung des Heizkörpers als Zutritt zu einem nachträglich angebauten Balkon im Innenhof ist eine vom Mieter zu duldende Modernisierung; das gilt auch dann, wenn der Anbau der Balkone ohne Ankündigung erfolgte.
2. Der Mieter hat auch den Anbau eines Balkons oberhalb seiner Wohnung als Modernisierung zu dulden, weil die einzelne Wohnung nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern das ganze Gebäude bei der Abwägung zu berücksichtigen ist.
3. Der Vermieter ist nicht berechtigt, eine (wenig benutzte) Tür zum Treppenhaus in den Seitenflügel zu vermauern, auch wenn sie im Mietvertrag nicht erwähnt ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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