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V ZR 176/17 - Unwirksame Vereinbarung von unbefristeter Sozialbindung im 3. FörderwegLeitsatz: ..., Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41...BGH08.02.2019
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VIII ZR 176/17 - (Wohnraum-) Mietverhältnis bei mietweiser Überlassung gemeinschaftlicher Räume einer Miteigentümergemeinschaft gegen Entgelt zur alleinigen Nutzung an eines ihrer MitgliederLeitsatz: .... Oktober 1990 - V ZR 105/89, NJW-RR 1991, 333...BGH25.04.2018
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64 S 176/17 - Härteeinwand nach Eigenbedarfskündigung für Wohnung mit niedriger Miete, gekaufter EigenbedarfLeitsatz: 1. Hat der Vermieter zwei nebeneinandergelegene vermietete Wohnungen mit dem Ziel erworben, die Mietverhältnisse zu beenden, beide Wohnungen zusammenzulegen und sie fortan selbst als Familienwohnung zu nutzen, so kann dies eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. 2. Macht der Mieter Härtegründe geltend, so kommt im Rahmen der nach §§ 574 ff. BGB vorzunehmenden Abwägung den Interessen des Eigentümers, der eine vermietete - und gerade deswegen auf dem Markt vergleichsweise günstig erhältliche - Wohnung mit dem Ziel erwirbt, das Mietverhältnis zu beenden und die Wohnung selbst zu nutzen, ein geringeres Gewicht zu als den Interessen des Eigentümers in der für ein Dauerschuldverhältnis typischen „Standardkonstellation“ der Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Diese zeichnet sich nach Auffassung der Kammer namentlich dadurch aus, dass sich nicht für einen Dritten, sondern gerade für den vom Mieter ausgewählten Vertragspartner geraume Zeit nach Abschluss des Mietvertrages ein Bedarf für eine Eigennutzung ergibt, den er so nicht vorhersehen musste, und der deswegen besonderen Schutz verdient. 3. Handelt es sich um Wohnungen im unteren Preissegment, können die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (GVBI. 2015, S. 101), die gemäß § 577a Abs. 2 Satz 2 BGB ergangene Verordnung vom 13. August 2013 (GVBI. S. 488) über die Verlängerung der Kündigungssperrfrist auf zehn Jahre sowie die Kappungsgrenzenverordnung vom 7. Mai 2013 (GVBI. S. 128) zur Überzeugung der Kammer beitragen, dass die Mieter nicht in der Lage sein werden, sich zu auch nur annähernd gleichen, ihrer wirtschaftlichen Lage entsprechenden Bedingungen angemessen Ersatzwohnraum zu beschaffen.LG Berlin09.05.2018
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VIII ZR 180/18 - Eigenbedarfskündigung und Anwendung der SozialklauselLeitsatz: ...- VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78 Rn. 20...BGH22.05.2019
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V ZR 77/18 - Überlange Bindungsfrist für das gemeindliche WiederverkaufsrechtLeitsatz: a) Bei einem Verkauf verbilligten Baulandes an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages ist eine Bindungsfrist von 30 Jahren für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde grundsätzlich nur dann angemessen, wenn dem Erwerber ein besonders hoher Preisnachlass gewährt wurde oder sonst außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine derart lange Bindung des Erwerbers rechtfertigen. Die Gewährung eines Preisnachlasses von 29 % gegenüber dem Verkehrswert genügt hierfür nicht. b) Bei einer Kaufpreisverbilligung von 20 % ist eine Bindungsfrist von 20 Jahren grundsätzlich noch angemessen.BGH15.02.2019
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V ZR 191/22 - Ausschluss der HeimfallvergütungTeaser: ...zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...BGH19.01.2024
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63 S 67/16 - Zustimmung zur Kündigung nach Auslaufen der öffentlichen Förderung, Wohnungsmangellage in Berlin allein kein HärtegrundLeitsatz: 1. Eine vertraglich vereinbarte notwendige Zustimmung des Darlehensgebers (öffentliche Förderung) zur Kündigung des Mietverhältnisses über zweckbestimmten Wohnraum entfällt nach Ablauf des Förderungszeitraums und des Besetzungsrechts, wenn nicht ausdrücklich eine erweiterte Regelung getroffen wurde. 2. Eine unzumutbare Härte wegen fehlender Möglichkeit zur Beschaffung von angemessenem Ersatzwohnraum muss der gekündigte Mieter im Einzelnen dartun (Wohnungssuche in welchem Zeitraum, in welcher Lage, zu welchen Konditionen). Dass in Berlin eine Wohnungsmangellage im Sinne des § 556d BGB besteht, reicht nicht. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin09.03.2018
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V ZB 4/21 - Erwerb eines Miteigentumsanteils an vermietetem Grundstück an MinderjährigeLeitsatz: ...vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162...BGH28.04.2022
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VIII ZR 250/17 - Kein Nachzahlungsbetrag ohne Belegeinsicht bei gewerblicher WärmelieferungLeitsatz: ...vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17, NJW...BGH10.04.2019
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VIII ZR 66/19 - Wohnraummietrecht nach Vertragszweck, konkludente Vereinbarung von Wohnraummietrecht bei der Vermietung von Räumen zur gewerblichen Nutzung, Weitervermietung an Dritte als NutzungszweckLeitsatz: ...- VIII ZR 282/07, GE 2008, 1318 = NJW 2008...BGH13.01.2021