VG 8 L 12/20 - Keine Anerkennung von Mehrraumbedarf für von Transferleistungen lebenden Künstler
Leitsatz:
1.
Es ist grundsätzlich gerechtfertigt, einer Person bzw. einem
Einpersonenhaushalt einen WBS für eine Wohnungsgröße von einem Raum zuzüglich
Nebenräumen zu erteilen.
2.
Vom Grundsatz „Eine Person/ein Raum“ kann von der Wohnungsgröße im Einzelfall
zur Berücksichtigung besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse eines
Haushaltsangehörigen oder eines nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu
erwartenden zusätzlichen Raumbedarfs oder zur Vermeidung besonderer Härte
abgewichen werden.
3.
Ein Härtefall kann vorliegen, wenn eine hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt
wird, die den Lebensunterhalt sichern soll und im Wohnbereich in einem
gesonderten Arbeitsraum ausgeübt werden muss, weil ansonsten die
Lebensgrundlage gefährdet wäre und/oder Hilfebedürftigkeit eintreten würde.
Mehrraum ist dann nicht anzuerkennen, wenn die berufliche Tätigkeit nicht dazu
beiträgt, den eigenen Lebensunterhalt ohne staatliche Transferleistungen
sicherzustellen.
(Leitsätze der Redaktion)