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Urteil Unzulässiger Betrieb von Ferienwohnungen im Wohngebiet


Schlagworte

Unzulässiger Betrieb von Ferienwohnungen im Wohngebiet

Leitsätze

1. Die Nutzung einer Wohnung zur Vermietung als Ferienwohnung (also durch ständig wechselnde Gäste, anders als eine für Ferienaufenthalte oder zu ähnlichen Zwecken genutzte Zweitwohnung) unterfällt nicht dem Begriff des Wohnens, da es an einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit fehlt.

2. § 1 Abs. 3 ZwVbG, der auch Räumlichkeiten zweckentfremdungsrechtlich erfasst, die zur dauernden Wohnnutzung tatsächlich und rechtlich geeignet sind, aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes zu anderen Zwecken bestimmt waren oder genutzt wurden, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

3. Zur (Un-) Zulässigkeit einer Ferienwohnungsnutzung in einem festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet.

(Leitsätze der Redaktion)

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