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Urteil Ungenügendes einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Wohnfläche im Mieterhöhungsverfahren
Schlagworte
Ungenügendes einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Wohnfläche im Mieterhöhungsverfahren
Leitsatz
Ein einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Wohnfläche der gemieteten Wohnung ohne eigene positive Angaben genügt im Mieterhöhungsverfahren nicht den Anforderungen an ein substantiiertes Bestreiten des Mieters (im Anschluss an das Senatsurteil vom 22. Oktober 2014 - VIII ZR 41/14, GE 2014, 1649 = NJW 2015, 475).
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