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Suchergebnis Urteilssuche (171 - 180 von 613)

  1. IX ZR 220/11 - Baugeld, ersatzfähiger Schaden
    Leitsatz: Wird Baugeld zweckwidrig verwendet, entfällt ein ersatzfähiger Schaden des Bauhandwerkers, sofern an ihn pflichtgemäß geleistete Zahlungen anfechtungsrechtlich keinen Bestand gehabt hätten.
    BGH
    26.04.2013
  2. IX ZR 30/11 - Herausgabeanspruch des Zwangsverwalters gegen insolventen Wohnungseigentümer; Gebrauch der selbstgenutzten Wohnung; Besitzverschaffungsanspruch gegen Insolvenzverwalter
    Leitsatz: a) Vollstreckt ein absonderungsberechtigter Gläubiger im Wege der Zwangsverwaltung nach Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalter in weiterhin selbstgenutztes Wohneigentum eines Insolvenzschuldners, kann der Besitzergreifung des Zwangsverwalters das Recht des Schuldners entgegengehalten werden, ihm die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume unentgeltlich zu belassen. b) Ist der weitere Gebrauch des selbst genutzten Wohneigentums dem Insolvenzschuldner von der Gläubigerversammlung oder dem Insolvenzverwalter nicht gestattet worden, obliegt allein dem Insolvenzverwalter, die Inbesitznahme des Wohneigentums für die Insolvenzmasse gegenüber dem Insolvenzschuldner durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter als Verfahrensschuldner hat dann dem Zwangsverwalter auf Verlangen den Besitz an dem Wohneigentum zu verschaffen.
    BGH
    25.04.2013
  3. IX ZR 62/12 - Vorausabtretung und Insolvenzeröffnung; Vorausverfügung; Mietforderungen; Miete; Pacht
    Leitsatz: Nach Ablauf der in § 110 Abs. 1 InsO genannten Frist kann sich die Unwirksamkeit einer Vorausverfügung allein aus den allgemeinen Vorschriften ergeben.
    BGH
    25.04.2013
  4. XII ZR 159/12 - Bedarfsdeckungsgeschäft, Energielieferungsvertrag
    Leitsatz: a) Die im Rahmen eines Bedarfsdeckungsgeschäftes nach § 1357 Abs. 1 BGB wirksam begründete Mitverpflichtung eines Ehegatten aus einem von dem anderen Ehegatten vor der Trennung abgeschlossenen Energielieferungsvertrag für die Ehewohnung endet nicht ohne weiteres schon mit der Trennung oder mit dem Auszug des mitverpflichteten Ehegatten aus der Ehewohnung; dies gilt auch für die nach Trennung oder Auszug verbrauchte Energie. b) Wird die Revision durch das Berufungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und ergeben sich tatsächlich keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürfen, kommt es für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an.
    BGH
    24.04.2013
  5. V ZR 47/12 - Schadensersatz bei Verletzung des Anspruchs auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld; Wegfall des Sicherungszwecks; Beendigung der Geschäftsbeziehung
    Leitsatz: 1. Der Sicherungsnehmer ist nach Maßgabe des allgemeinen Schuldrechts zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den durch den endgültigen Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld nach Bedingungseintritt schuldhaft nicht erfüllt; ist der Rückgewähranspruch - etwa an einen nachrangigen Grundpfandgläubiger - abgetreten worden, steht der Anspruch auf Schadensersatz dem Zessionar zu. 2. Ob der Sicherungszweck endgültig weggefallen ist, richtet sich nach der Sicherungsvereinbarung; auch wenn diese eine Revalutierung der Grundschuld erlaubt, tritt die aufschiebende Bedingung jedenfalls mit dem endgültigen Ende der Geschäftsbeziehung ein. 3. Nach einer dem Sicherungsnehmer angezeigten Abtretung kann die Sicherungsvereinbarung nur unter Mitwirkung des Zessionars inhaltlich geändert werden, soweit die Änderung den Rückgewähranspruch einschließlich der aufschiebenden Bedingung betrifft, unter der dieser steht.
    BGH
    19.04.2013
  6. IX ZR 109/12 - Haftung des Gläubigers für Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung des Zwangsverwalters; Zwangsverwaltervergütung; Masseverteilungsschaden; unzulässige Verpflichtungsgeschäfte; Ausgaben der Zwangsverwaltung; ranggerechte Verteilung der Masse
    Leitsatz: Die Pflicht des Zwangsverwalters, von den Einnahmen die Liquidität zurückzubehalten, die für Ausgaben der Verwaltung vorgehalten werden muss, und nur Verpflichtungen einzugehen, die unter Berücksichtigung solcher Rückstellungen aus den bereits vorhandenen Mitteln erfüllt werden können, schützt die Verfahrensgläubiger nur vor einer nicht ranggerechten Verteilung von Zwangsverwaltungsmasse.
    BGH
    18.04.2013
  7. VIII ZR 252/12 - Weiterleitung der Grundsteuer an Mieter ohne Berücksichtigung eines vereinbarten Umlegungsmaßstabs; Betriebskosten; Wohnungseigentum; vermietete Eigentumswohnung
    Leitsatz: Vom Mieter zu tragende Betriebskosten, die von der Gemeinde speziell für die einzelne Wohnung erhoben werden (hier: Grundsteuer), sind an den Mieter in der Betriebskostenabrechnung schlicht „weiterzuleiten". (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    17.04.2013
  8. VIII ZR 225/12 - Aktionsbonus für Neukunden in Stromlieferungsvertrag
    Leitsatz: Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in einem Stromlieferungsvertrag über die Gewährung eines sogenannten „Aktionsbonus" für Neukunden.
    BGH
    17.04.2013
  9. V ZR 266/11 - Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums; Eventualvorsatz als Mindestvoraussetzung für Arglist; Mangel des Kaufobjekts; Haftungsausschluss für Sachmängel
    Leitsatz: 1. Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar; die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit haben die Zivilgerichte in eigener Verantwortung - ohne Bindung an einen erst nach Gefahrübergang ergangenen baubehördlichen Bescheid - zu beantworten. 2. Arglist setzt zumindest Eventualvorsatz voraus; dem steht es nicht gleich, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen von Tatsachen hätte aufdrängen müssen, die einen Mangel des Kaufobjekts begründen.
    BGH
    12.04.2013
  10. V ZR 103/12 - WEG-Grundstücksteilveräußerung nicht durch Mehrheitsbeschluss; ordnungsgemäße Verwaltung; Treuepflicht der Wohnungseigentümer
    Leitsatz: a) Stimmen einzelne Wohnungseigentümer einer Veräußerung von Teilen des gemeinschaftlichen Grundstücks nicht zu, können sie nicht durch einen Mehrheitsbeschluss dazu verpflichtet werden; weil die Veräußerung die sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft betrifft, stellt sie keine Verwaltung im Sinne von § 21 Abs. 3 WEG dar und kann auch nicht Gegenstand einer Vereinbarung sein. b) Ein Mitwirkungsanspruch kann nicht auf § 745 Abs. 2 BGB gestützt werden, weil diese Vorschrift durch das Wohnungseigentumsgesetz verdrängt wird; er kann sich in besonders gelagerten Ausnahmefällen aus der Treuepflicht der Wohnungseigentümer ergeben.
    BGH
    12.04.2013