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Urteil Baugeld, ersatzfähiger Schaden
Schlagworte
Baugeld, ersatzfähiger Schaden
Leitsatz
Wird Baugeld zweckwidrig verwendet, entfällt ein ersatzfähiger Schaden des Bauhandwerkers, sofern an ihn pflichtgemäß geleistete Zahlungen anfechtungsrechtlich keinen Bestand gehabt hätten.
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