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  1. XII ZR 80/12 - Wirtschaftlichkeitsgebot gibt auch in der Gewerberaummiete dem Mieter keinen Anspruch auf Modernisierungsmaßnahmen; hohe Heizkosten; technischer Standard bei Vertragsschluss; Mangel der Mietsache
    Leitsatz: a) Dass eine dem vertragsgemäßen Zustand der Mietsache entsprechende Heizungs- und Belüftungsanlage hohe Energiekosten verursacht, ist bei der Beurteilung, ob ein Mangel der Mietsache vorliegt, nicht von Bedeutung, wenn die Anlage dem bei der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen technischen Standard entspricht und fehlerfrei arbeitet. b) Auch bei einem gewerblichen Mietverhältnis lässt sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot ein Anspruch des Mieters auf Modernisierung einer vorhandenen und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Heizungsanlage nicht ableiten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06 - GE 2007, 1686 = NJW 2008, 142).
    BGH
    18.12.2013
  2. XII ZB 268/13 - Nutzungsvergütung für Ehewohnung
    Leitsatz: Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die beiden Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt ist (Fortführung von Senatsurteil vom 15. Februar 2006 - XII ZR 202/03 - FamRZ 2006, 930). Dies setzt nicht voraus, dass der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte die ihm durch die ungeteilte Nutzung zuwachsenden Vorteile wirtschaftlich verwerten kann (insoweit Aufgabe von Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - XII ZR 254/94 - FamRZ 1996, 931).
    BGH
    18.12.2013
  3. V ZB 120/13 - Verzicht auf Überbaurente nicht eintragungsfähig; Grundbucheintragung
    Leitsatz: Die Eintragung eines Vermerks über den Verzicht des rentenberechtigten Grundstückseigentümers auf die Überbaurente in das für das überbaute Grundstück angelegte Grundbuchblatt ist unzulässig.
    BGH
    12.12.2013
  4. V ZR 50/13 - Darlegung und Glaubhaftmachung der Höhe der notwendigen Beschwer für das Revisionsverfahren
    Leitsatz: Wird gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt, muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, dass die Beschwer im beabsichtigten Revisionsverfahren 20.000 € übersteigt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    12.12.2013
  5. V ZR 52/13 - Streitwert bei Klage auf Notwegerecht; Notwegrente; Wertsteigerung/Wertminderung durch Notwegerecht; Mitbenutzung des Nachbargrundstücks
    Leitsatz: Der Streitwert einer Klage auf Duldung der Benutzung von Nachbargrundstücken zur Herstellung der erforderlichen Verbindung mit einem öffentlichen Weg (Notweg) bestimmt sich in entsprechender Anwendung von § 7 Alt. 1 ZPO nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Klägers an der Duldungspflicht des Nachbarn. Der Wert dieses Interesses entspricht der Wertsteigerung, welche das Grundstück des Klägers durch die Gewährung des Notwegrechts erfährt.
    BGH
    12.12.2013
  6. VIII ZR 235/12 - Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamem Zeitmietvertrag; beidseitiger Kündigungsverzicht
    Leitsatz: Erweist sich die Vereinbarung eines Zeitmietvertrags als unwirksam, weil die nach § 575 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann dem bei Vertragsschluss bestehenden Willen der Mietvertragsparteien, das Mietverhältnis nicht vor Ablauf der vorgesehenen Mietzeit durch ordentliche Kündigung nach § 573 BGB zu beenden, im Einzelfall dadurch Rechnung getragen werden, dass im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der unwirksamen Befristung ein beiderseitiger Kündigungsverzicht tritt, der eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ablauf der (unwirksam) vereinbarten Mietzeit ermöglicht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - VIII ZR 388/12, GE 2013, 1197 = NJW 2013, 2820).
    BGH
    11.12.2013
  7. XII ZR 137/12 - Vertragsübernahme und Schriftform
    Leitsatz: Die bei einem langfristigen Mietvertrag notwendige Schriftform ist bei einer zwischen Mieter und Nachmieter getroffenen Vertragsübernahme nur eingehalten, wenn eindeutig erkennbar ist, in welches Mietverhältnis der neue Mieter eintritt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    11.12.2013
  8. VIII ZR 41/13 - Zulässige Drohung mit Stromsperre wegen unbezahlter Stromrechnungen; streitige Teilbeträge wegen ungerechtfertigter Preiserhöhung
    Leitsatz: 1. Zur Fälligkeit einer - unter Außerachtlassung streitiger oder unwirksamer Preiserhöhungen ermittelten - Teilforderung des Grundversorgers (Klarstellung von BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 295/09, NJW 2011, 1342 Rn. 48). 2. Zur Zulässigkeit einer Unterbrechung der Grundversorgung, wenn der Kunde die erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen.
    BGH
    11.12.2013
  9. XI ZR 508/12 - Bedingungen für Vollstreckungsabwehrklage; sittenwidriger Kaufvertrag; auffälliges und/oder grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert; Wertermittlung durch finanzierende Bank
    Leitsatz: Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus § 780 BGB bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll, an den gewillkürten Prozessstandschafter (Bestätigung von Senatsurteil vom 5. Juni 2012 - XI ZR 173/11, juris Rn. 18). Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert des Kaufgegenstands kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis, führt der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis voll finanziert, für sich genommen auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, wenn die finanzierende Bank im eigenen und im Interesse der Sicherheit des Bankensystems nach entsprechender Ankündigung gegenüber dem Käufer den Wert des Kaufgegenstands ermittelt (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.).
    BGH
    10.12.2013
  10. VIII ZR 174/13 - Modernisierung; Härtegründe; Einwand finanzieller Härte; Haushaltseinkommen; künftige Miete; allgemein üblicher Zustand; Duldung
    Leitsatz: Bei der Prüfung, ob der Mieter gegenüber den beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters eine finanzielle Härte einwenden kann, ist eine schematische Bestimmung in Form der Bildung einer bestimmten Quote von Miete und Haushaltseinkommen nicht möglich; es ist stets eine Einzelfallprüfung vorzunehmen (vorliegend bejaht bei einer über eine Monatsmiete nach Modernisierung von 620,22 € hinausgehenden Miete bei einer alleinerziehenden Mieterin mit einem Haushaltseinkommen von 2.392,78 € mit zwei im Haushalt lebenden Kindern und einer im Ausland studierenden, BAföG beziehenden und auf finanzielle Zuwendungen angewiesenen älteren Tochter). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.12.2013