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Urteil Vertragsübernahme und Schriftform
Schlagworte
Vertragsübernahme und Schriftform
Leitsatz
Die bei einem langfristigen Mietvertrag notwendige Schriftform ist bei einer zwischen Mieter und Nachmieter getroffenen Vertragsübernahme nur eingehalten, wenn eindeutig erkennbar ist, in welches Mietverhältnis der neue Mieter eintritt.
(Leitsatz der Redaktion)
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