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Urteil Aus Gemeinschaftseigentum Sondereigentum machen (Aufgabe der Rechtsprechung)


Schlagworte

Aus Gemeinschaftseigentum Sondereigentum machen (Aufgabe der Rechtsprechung)

Leitsatz

Räume, in denen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen i.S.d. § 5 Abs. 2 WEG untergebracht sind, stehen nicht deswegen im (zwingenden) Gemeinschaftseigentum; sie können daher zum Gegenstand des Sondereigentums gemacht werden (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 2. Februar 1979 - V ZR 14/77, BGHZ 73, 302, 311; Urteil vom 5. Juli 1991 - V ZR 222/90, NJW 1991, 2909).

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