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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 16 von 16)
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V ZR 251/21 - Verpflichtung zur Erstellung einer korrigierten JahresabrechnungLeitsatz: ...Senat, Urteil vom 10. Juli 2020 - V ZR 178...BGH16.06.2023
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V ZR 246/21 - Wiederholung eines für ungültig erklärten BeschlussesLeitsatz: .... Dezember 1990 - V ZB 8/90, BGHZ 113, 197, 200...BGH10.02.2023
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V ZR 204/20 - Kostentragung bei Bildung von Untergemeinschaften für Wohngebäude und TiefgarageUrteil: .... Juli 2012 - V ZR 231/11, GE 2012, 1383...BGH12.11.2021
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V ZR 225/20 - Nutzungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr, Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss nur bei „zerstörten“ Gebäuden, Sanierungspflichten der Wohnungseigentümer aus Überalterung/mangelnder InstandhaltungLeitsatz: ..., Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, GE 2018...BGH15.10.2021
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V ZB 41/25 - Herrenloses Grundstück, Kein Gemeinde-Veto bei Immobilien-Deals des LandesfiskusLeitsatz: Der Abschluss eines Kaufvertrags über ein Aneignungsrecht des Landesfiskus aus § 928 Abs. 2 Satz 1 BGB berechtigt die Gemeinde nicht zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach §§ 24 f. BauGB. Das Grundbuchamt darf daher eine aufgrund einer Aneignungserklärung beantragte Eigentumseintragung nicht von der Vorlage eines Zeugnisses über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Sinne des § 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BauGB abhängig machen.BGH19.02.2026
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KZR 30/00 - Blockheizkraftwerk, Verpflichtung zum Vertragsschluß mit -Leitsatz: a) Verknüpft eine Gemeinde den Verkauf von Grundstücken in einem Neubaugebiet mit der Verpflichtung, den Heizenergiebedarf durch ein von einer gemeindeeigenen Gesellschaft betriebenes Blockheizkraftwerk zu decken, liegt darin weder unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs der öffentlichen Hand noch unter dem der Kopplung verschiedener Waren oder Leistungen ein Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG. b) Bei einer solchen Verknüpfung handelt es sich um eine Kopplung in einem Austauschvertrag, die nicht von vornherein kartellrechtlichen Bedenken begegnet. Eine unbillige Behinderung der Anbieter anderer Energiequellen, die aufgrund der Kopplungsklausel vom Wettbewerb in dem fraglichen Neubaugebiet ausgeschlossen werden, liegt darin nicht.BGH09.07.2002
