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  1. IX ZR 136/13 - Keine Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Freigabeerklärung; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach wirksamer Enthaftungserklärung
    Leitsatz: Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mietvertragsverhältnis zurück. Dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.
    BGH
    22.05.2014
  2. V ZR 57/12 - Abgrenzung des Gemeinschaftseigentums; kein Sondereigentum durch Teilungserklärung an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes; keine Grenzverschiebung zu Ungunsten des Gemeinschaftseigentums; Versorgungsleitungen im Gemeinschaftseigentum zwingend Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: a) Durch die Teilungserklärung kann Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes nicht begründet werden; diese kann die Grenze zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum nur zu Gunsten, nicht aber zu Ungunsten des gemeinschaftlichen Eigentums verschieben (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. April 1968, V ZB 14/67, BGHZ 50, 56, 60). b) Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, soweit sie im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen. Das gilt auch dann, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10, GE 2011, 1165 = NJW 2011, 2958).
    BGH
    26.10.2012
  3. 85 T 59/08 WEG - Eigenmächtiges Handeln; Schadensersatz bei eigenmächtigem Abschluss eines Wärmelieferungsvertrages durch WEG-Verwalter; Berechnung der Schadenshöhe; Vermögensnachteile; Wärme-Contracting
    Leitsatz: 1. Schließt der WEG-Verwalter eigenmächtig einen Wärmelieferungsvertrag, hat er der Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz für die dadurch entstehenden Vermögensnachteile zu leisten. 2. Für die Berechnung des Schadenshöhe kann auf statistische Angaben zurückgegriffen werden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    15.10.2008
  4. 8 U 55/18 - Rückbaupflicht für Einrichtungen des Vermieters
    Leitsatz: Zur Unwirksamkeit einer formularmäßigen Verpflichtung des Mieters, bei Abschluss des Mietvertrages vorhandene bauliche Anlagen bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen.
    KG
    10.12.2018
  5. VIII ZB 56/20 - Anforderungen an das anwaltliche Fristenwesen, keine Nachfragepflicht über Eingang des Fristenverlängerungsantrags
    Leitsatz: a)  Zu den Anforderungen an das Fristenwesen des Rechtsanwalts für den Fall eines Fristverlängerungsantrags (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. September 2018 - VIII ZB 70/17, NJW-RR 2018, 1325 Rn. 15 mwN). b)  Die Fristensicherung verlangt von dem Rechtsanwalt bei einem Antrag auf erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - auf deren Bewilligung er bei Vorliegen erheblicher Gründe (§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO) im Allgemeinen vertrauen darf - nicht, dass er sich bereits innerhalb der noch laufenden Berufungsbegründungsfrist durch Nachfrage beim Berufungsgericht über den Eingang des Fristverlängerungsantrags und über eine Verlängerung dieser Frist erkundigt (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 19; vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13; vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7; vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, FamRZ 2021, 446 Rn. 9 f.; st. Rspr.).
    BGH
    22.06.2021
  6. VIII ZR 178/15 - Zeitpunkt des Nutzungsentschlusses für Eigenbedarf bei vorhandener Alternativwohnung, Berücksichtigung eines erstmals im Berufungsverfahren benannten Zeugen, Gründung einer Wohngemeinschaft
    Leitsatz: Wenn vor Ausspruch der Eigenbedarfskündigung eine vergleichbare Wohnung frei geworden und zu diesem Zeitpunkt bereits der endgültige Nutzungswunsch gefasst worden war, kann sich die Kündigung als rechtsmissbräuchlich darstellen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    23.08.2016
  7. 21 U 156/24 - Schadensersatzverlangen wegen fehlender Bezugsfertigkeit einer Wohneinheit
    Leitsatz: 1. Eine Wohneinheit ist nur dann bezugsfertig im Sinne von § 3 Abs. 2 MaBV, wenn sie dauerhaft bezogen werden kann.2. Auch ein optischer Mangel, der der Nutzung der Wohneinheit nicht entgegensteht, hindert die Bezugsfertigkeit, wenn er wesentlich ist und der Erwerber aus diesem Grund die Abnahme verweigert.3. Anderes gilt nur, wenn die Beseitigung des Mangels gemäß § 635 Abs. 3 BGB unverhältnismäßig ist und der Bauträger sich darauf beruft.
    KG
    24.06.2025
  8. 1 BvR 667/22 - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klageerweiterung, Vermengung von Beschwer, Beschwerdegenstand und Streitwertfestsetzung, grobe Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes
    Leitsatz: 1. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes beeinflusst auch die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind. Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind deshalb eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie wegen krasser Fehlerhaftigkeit sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken.2. Eine Revisionszulassung ist namentlich in Fällen der Divergenz geboten.3. Eine erst in zweiter Instanz erklärte Klageerweiterung, die nicht Gegenstand der Ausgangsentscheidung war, ist nicht zugunsten des Berufungsführers bei der Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands zu berücksichtigen, um zu verhindern, dass der berufungsrechtlich erforderliche Wert des Beschwerdegegenstands jederzeit nach dem freien Belieben des Berufungsführers erreicht werden kann.(Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    13.04.2023
  9. VIII ZR 51/20 - Mietminderung wegen eines aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen ver-kleinerten Fahrradkellers
    Leitsatz: 1. Die Verkleinerung eines mitüberlassenen Fahrradkellers im Rahmen einer geduldeten Modernisierung führt nicht zu einer konkludenten Vertragsänderung im Hinblick auf die Fläche, sondern berechtigt den Mieter zur Minderung.2. Die Verurteilung zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung ändert nicht die Vereinbarungen der Mietparteien zur Sollbeschaffenheit und nimmt dem Mieter bei Gebrauchsbeeinträchtigung nicht das Recht auf Minderung.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    12.10.2021
  10. 64 S 85/23 - Selbständiges Beweisverfahren bei behaupteter Wohnflächendifferenz
    Leitsatz: 1. Behauptet der Mieter, die Wohnfläche der gemieteten Wohnung bleibe um mehr als fünf Quadratmeter hinter der im Mietvertrag vorgesehenen Fläche zurück, so kann ihm ein Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens nach § 485 ZPO nicht mit der Begründung abgesprochen werden, die behauptete Wohnflächendifferenz sei nur unerheblich. Denn die Klärung des Streits um die tatsächliche Wohnfläche mag dazu beitragen, zukünftige Rechtsstreitigkeiten um Mieterhöhungen oder um Nebenkostenabrechnungen zu vermeiden.2. Gelingt dem Mieter der Beweis, dass die tatsächliche Wohnfläche hinter der im Mietvertrag vorgesehenen Fläche zurückbleibt, folgt daraus nicht ohne Weiteres, dass der Vermieter sich an den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens beteiligen müsste. Vielmehr hätte der Mieter dazu ein konkretes Hauptsacheverfahren aufzuzeigen, das er mit Aussicht auf Erfolg hätte anstrengen können und das durch das selbständige Beweisverfahren überflüssig geworden wäre. Ist der Mieter dazu nicht in der Lage, trifft den Vermieter keine vertragliche Pflicht, die im Mietvertrag zugrunde gelegte Wohnfläche im Hinblick auf von dem Mieter geäußerte Bedenken zu überprüfen oder gar zu erklären, dass er zukünftig bei Abrechnungen und Mieterhöhungen eine geringere Wohnfläche zugrunde legen werde. Ein Vermieter ist seinem Mieter auch nicht ohne Weiteres zur Auskunft über die korrekte Wohnfläche verpflichtet; eine aus dem Mietverhältnis nach § 242 BGB abzuleitende Nebenpflicht auf Auskunftserteilung kann sich allenfalls auf unschwer zu erteilende Auskünfte, also dem Vermieter ohnehin bekannte Umstände beziehen und umfasst jedenfalls keinen Anspruch auf Vermessung der Wohnung durch einen Sachverständigen.
    LG Berlin II
    30.04.2025