Urteil Unzulässige Einstellung eines Räumungsauftrags wg. Corona
Schlagworte
Unzulässige Einstellung eines Räumungsauftrags wg. Corona
Leitsätze
1. Die Anweisung an die Gerichtsvollzieher, dass wegen der aktuellen Pandemie bis auf Weiteres Vollstreckungshandlungen, insbesondere Herausgabe- und Räumungsvollstreckungen unterbleiben, berechtigen den Gerichtsvollzieher nicht, Vollstreckungsaufträge als erledigt zu betrachten.
2. Wegen des staatlichen Gewaltmonopols sind für die Beschränkungen hoheitlicher Tätigkeit insbesondere der Gerichte und ihrer Organe besonders enge Grenzen - auch in zeitlicher Hinsicht - zu ziehen.
(Leitsätze der Redaktion)
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