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Urteil Anlieger muss Schäden durch Wurzeln von Straßenbäumen in Berlin dulden
Schlagworte
Anlieger muss Schäden durch Wurzeln von Straßenbäumen in Berlin dulden
Leitsätze
1. Wachsen Wurzeln eines Straßenbaums auf ein Anliegergrundstück und verursachen dort Schäden, ist dies vom Anlieger hinzunehmen.
2. Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wegen der Sonderregelung des § 16 Abs. 3 StrG in Berlin nicht anwendbar.
(Leitsätze der Redaktion)
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