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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)

  1. 9 U 38/14 - Anlieger muss Schäden durch Wurzeln von Straßenbäumen in Berlin dulden
    Leitsatz: 1. Wachsen Wurzeln eines Straßenbaums auf ein Anliegergrundstück und verursachen dort Schäden, ist dies vom Anlieger hinzunehmen. 2. Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist wegen der Sonderregelung des § 16 Abs. 3 StrG in Berlin nicht anwendbar. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    09.12.2014
  2. VIII ZB 38/14 - Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze
    Leitsatz: a) Die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze mittels Abgleichs mit dem Fristenkalender dient nicht allein dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben. Sie soll vielmehr auch gewährleisten, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. März 2000 - V ZB 1/00, NJW 2000, 1957 unter II mwN). b) Zu diesem Zweck sind Fristenkalender so zu führen, dass auch eine gestrichene Frist noch erkennbar und bei der Endkontrolle überprüfbar ist. Das ist auch bei einer elektronischen Kalenderführung erforderlich, denn sie darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 2. März 2000 - V ZB 1/00 aaO mwN).
    BGH
    04.11.2014
  3. XII ZR 104/19 - Einhaltung der Schriftform, Rechtsnatur eines Geldautomatenaufstellungsvertrags, Ablauf der Mindestmietzeit im Revisionsverfahren
    Leitsatz: a) Zur Rechtsnatur eines Vertrags über die Aufstellung eines Geldautomaten (Fortführung von Senatsurteil vom 17. Juli 2002 - XII ZR 86/01 - NJW 2002, 3322). b) Für die Einhaltung der Schriftform ist es nicht erforderlich, dass schon die erste Vertragsurkunde selbst alle Schriftformvoraussetzungen erfüllt. Vielmehr genügt es, wenn diese Voraussetzungen durch eine nachfolgende Änderungsvereinbarung gemeinsam mit der in Bezug genommenen ersten Vertragsurkunde erfüllt werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 29. April 2009 - XII ZR 142/07 - NJW 2009, 2195). c) Dabei kann es im Einzelfall auch genügen, wenn lediglich eine dem Vertrag beigefügte Anlage von den Parteien unterschrieben wird, sofern hinreichend deutlich ist, auf welchen Vertrag sich die Anlage bezieht. d) Im Räumungsprozess kann der während des Revisionsverfahrens eingetretene Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit eines Mietvertrags vom Revisionsgericht berücksichtigt werden, wenn schützenswerte Belange des Mieters nicht entgegenstehen.
    BGH
    04.11.2020
  4. 1 W 2369/96 - Grundsätzliche Bindung an behördliche Eintragungsersuchen
    Leitsatz: 1. Das Grundbuchamt darf dem grundsätzlich bindenden behördlichen Eintragungsersuchen (§ 38 GBO) nur dann nicht entsprechen, wenn ihm der zugrunde liegende Sachverhalt sicher bekannt und die sich daraus ergebende Rechtslage ohne jeden Zweifel dahin geklärt ist, daß dem Ersuchen jede Rechtsgrundlage fehlt. 2. Diese Grundsätze gelten auch bei einem auf § 34 Abs. 2 VermG, § 3 HypAblV gestützten Eintragungsersuchen des Amtes für offene Vermögensfragen betreffend die Teillöschung eingetragener Grundpfandrechte im Zuge der Rückübertragung eines Grundstücks oder Miteigentumsanteils.
    KG
    22.10.1996