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  1. V ZR 169/24 - Differenzschaden wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers bei überteuert erworbener Immobilie
    Leitsatz: Der wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers nach Deliktsrecht zu ersetzende Differenzschaden des Käufers besteht in dem Betrag, um den der Käufer im Vertrauen auf die Angaben des Verkäufers die Kaufsache zu teuer erworben hat. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Verkäufer auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte.
    BGH
    27.03.2026
  2. V ZR 79/23 - Feuchtigkeit im Altbausouterrain
    Leitsatz: Als Wohnung verkaufte Räume im Souterrain eines Altbaus, die bei Gefahrübergang erhebliche Wandfeuchtigkeit aufweisen, sind regelmäßig weder für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung noch für die gewöhnliche Verwendung zum Wohnen geeignet und infolgedessen mangelhaft.
    BGH
    21.06.2024
  3. V ZR 218/19 - Treuhänderischer Grundstückserwerb
    Leitsatz: ..., Urteil vom 15. Januar 2021 - V ZR 210/19...
    BGH
    25.06.2021
  4. V ZR 282/19 - Beschlusskompetenz zur Änderung des Verteilungsmaßstabes für den Warmwasserverbrauch
    Leitsatz: 1. Die Aufgabe eines Verteilungsschlüssels zugunsten eines neuen Verteilungsmaßstabes durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG setzt nicht voraus, dass der geltende Kostenverteilungsschlüssel einzelne Wohnungseigentümer benachteiligt oder dass aufgrund sonstiger Umstände eine Neuregelung erforderlich ist. Den Wohnungseigentümern steht aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der lediglich durch das Willkürverbot beschränkt wird. Das gilt auch, wenn die Wohnungseigentümer die in § 6 Abs. 4 HeizkostenV genannten Abrechnungsmaßstäbe ändern. Insoweit stellt das Kriterium des „sachgerechten Grundes“ i.S.d. § 6 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 HeizkostenV lediglich eine Ausprägung des allgemeinen Willkürverbots dar. 2. Der für die Verteilung der verbrauchsunabhängigen Warmwasserkosten maßgebliche Begriff der „Wohnfläche“ i.S.d. § 8 Abs. 1 HeizkostenV kann unter Rückgriff auf die Bestimmungen der Wohnflächenverordnung und damit unter Einbeziehung von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen ermittelt werden. Die Wohnungseigentümer können aber auch eine andere Berechnungsmethode festlegen.
    BGH
    02.10.2020
  5. V ZR 11/18 - Einrede des nicht erfüllten Vertrages, Kauf eines Miteigentums, Sachkauf, Anspruch auf Nacherfüllung
    Leitsatz: 1. Schon das Bestehen, nicht erst die Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB schließt die Durchsetzbarkeit der im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der nicht erfüllten Gegenforderung stehenden Forderung und damit einen Rücktritt nach § 323 Abs. 1 BGB aus. Das gilt auch bei der Mängeleinrede. 2. Der Kauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unterliegt unmittelbar den Regelungen über den Sachkauf. Bezugspunkt etwaiger Nacherfüllungsansprüche ist kein Recht, sondern das Grundstück, dessen Miteigentümer der Erwerber werden will. 3. Auch der Käufer eines Miteigentumsanteils hat nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch darauf, dass das Grundstück insgesamt frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Ihm steht vorbehaltlich eines Unvermögens des Verkäufers ein Anspruch auf volle Nacherfüllung zu. 4. Der Verkäufer eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück wird nach § 275 Abs. 1 Fall 1 BGB von seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung frei, wenn es dem Käufer nicht gelingt oder nur im Klagewege gelingen könnte, die übrigen Miteigentümer dazu zu bewegen, den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen und die dafür entstehenden Kosten entsprechend ihrem Miteigentumsanteil zu tragen. 5. Der Käufer darf den Kaufpreis auch dann insgesamt zurückhalten, wenn ein Mangel der Sache erst nach der Lieferung bzw. Übergabe bemerkt wird.
    BGH
    14.02.2020
  6. V ZB 66/15 - Beschwer bei Klage auf Überbau, nachgeholte Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts
    Leitsatz: 1. Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, eine von ihm nachgeholte Zulassungsentscheidung zu begründen. Unterbleibt eine Begründung oder ist sie auf einzelne Aspekte beschränkt, lässt dies deshalb nicht den Schluss zu, das Berufungsgericht habe einen von § 511 Abs. 4 ZPO abweichenden Maßstab angelegt oder nicht alle Zulassungsgründe geprüft.2. Die Beschwer für eine abgewiesene Klage auf Beseitigung eines Überbaus bemisst sich nach dem Wertverlust des überbauten Grundstücks.3. Bei einem rechtlich selbstständigen Teilgrundstück ist es nicht ermessensfehlerhaft, dies nicht zusammen mit dem Hausgrundstück als wirtschaftliche Einheit (mit höherem Quadratmeterpreis) anzusehen; zusätzlich kann der Bodenrichtwert herangezogen werden. (Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)
    BGH
    21.01.2016
  7. V ZB 2/17 - Berechnung der Beschwer für die Berufung
    Leitsatz: 1. Ist der Beklagte nicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung seiner Leistungspflicht aus einem Urteil freiwillig nachgekommen, ist er insoweit nicht beschwert (hier: Stabilisierung eines Stabgitterzaunes).2. Bestreitet dagegen der Kläger die ordnungsgemäße Erfüllung, ist der Berufungsstreitwert entsprechend zu erhöhen, denn eine Klärung hat nicht im Rahmen der Zulässigkeit der Berufung, sondern im Vollstreckungsverfahren zu erfolgen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    20.09.2017
  8. V ZB 17/15 - Beschwerdewert einer erfolglosen Beschlussanfechtung
    Leitsatz: Hat ein Wohnungseigentümer erfolglos einen Beschluss angefochten, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn ermächtigt worden ist, bestimmt sich der Wert seiner Beschwer grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Forderung.
    BGH
    09.06.2016
  9. V ZB 36/19 - Unterschiedlicher Wert der Beschwer bei Beschlussanfechtung für anfechtende und beklagte Wohnungseigentümer, Negativbeschluss und ordnungsgemäße Verwaltung, Sonderumlage für Zahlung eines gerichtlich angeforderten Kostenvorschusses
    Leitsatz: Für die Beschwer eines Rechtsmittelführers bei der erstrebten Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrages kommt es auf den wirtschaftlichen Nutzen aus der erstrebten Abweisung der Beschlussanfechtung an, selbst wenn es nur noch um die Klärung geht, ob der gefasste Negativbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach.
    BGH
    17.12.2020
  10. V ZB 4/21 - Erwerb eines Miteigentumsanteils an vermietetem Grundstück an Minderjährige
    Leitsatz: ...vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162...
    BGH
    28.04.2022