67 S 266/19 - Unnötige Einschaltung eines Inkassodienstleisters bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, Mieters Pflicht zur Schadensminderung
Leitsatz:
Die vorgerichtliche Einschaltung eines
Inkassodienstleisters zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verstößen gegen
die sog. Mietpreisbremse ist nicht erforderlich und verstößt gegen die Pflicht
zur Schadensminderung, wenn sowohl der Mieter selbst als auch ein von ihm
beauftragter Mieterverein den Vermieter zuvor vergeblich zur Absenkung der
Miete auf das mietpreisrechtlich zulässige Maß aufgefordert haben.