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Urteil Unnötige Einschaltung eines Inkassodienstleisters bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, Mieters Pflicht zur Schadensminderung
Schlagworte
Unnötige Einschaltung eines Inkassodienstleisters bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, Mieters Pflicht zur Schadensminderung
Leitsatz
Die vorgerichtliche Einschaltung eines Inkassodienstleisters zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verstößen gegen die sog. Mietpreisbremse ist nicht erforderlich und verstößt gegen die Pflicht zur Schadensminderung, wenn sowohl der Mieter selbst als auch ein von ihm beauftragter Mieterverein den Vermieter zuvor vergeblich zur Absenkung der Miete auf das mietpreisrechtlich zulässige Maß aufgefordert haben.
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