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Urteil Unnötige Einschaltung eines Inkassodienstleisters bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, Mieters Pflicht zur Schadensminderung


Schlagworte

Unnötige Einschaltung eines Inkassodienstleisters bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, Mieters Pflicht zur Schadensminderung

Leitsatz

Die vorgerichtliche Einschaltung eines Inkassodienstleisters zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verstößen gegen die sog. Mietpreisbremse ist nicht erforderlich und verstößt gegen die Pflicht zur Schadensminderung, wenn sowohl der Mieter selbst als auch ein von ihm beauftragter Mieterverein den Vermieter zuvor vergeblich zur Absenkung der Miete auf das mietpreisrechtlich zulässige Maß aufgefordert haben.

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