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Urteil Keine erneute Erhöhung der Heizkostenvorschüsse wegen gestiegener Ener-giekosten
Schlagworte
Keine erneute Erhöhung der Heizkostenvorschüsse wegen gestiegener Ener-giekosten
Leitsätze
1. Das Recht auf Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB wird durch Ausübung für die jeweilige Abrechnung verbraucht.
2. Eine nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen kann jedenfalls dann nicht auf § 313 BGB gestützt werden, wenn die veränderten Umstände, auf die sie gestützt wird, bereits bei der vorherigen Ausübung des Anpassungsrechts nach § 560 Abs. 4 BGB bekannt waren.
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