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Urteil Lärmbelästigung als Kündigungsgrund, Beweislast für Vermieter
Schlagworte
Lärmbelästigung als Kündigungsgrund, Beweislast für Vermieter
Leitsätze
1. Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist unwirksam, wenn nicht nachgewiesen ist, dass die wiederkehrenden Lärmbelästigungen im Mehrfamilienhaus aus der Wohnung des Mieters stammen.
2. Anders als bei der Mietminderung, wo es ausreicht, dass der Mieter die Lärmbelästigung ausreichend beschreibt (BGH, GE 2017, 413), trägt für die Kündigung wegen Lärmbelästigung der Vermieter die Beweislast.
(Leitsätze der Redaktion)
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