55 S 36/16 WEG - Schallschutzniveau nach Dachgeschossausbau
Leitsatz: Wird
bei einem durch die Teilungserklärung gestatteten Dachgeschossausbau in das
Gemeinschaftseigentum an der Decke des Untergeschosses substantiell und
konstruktiv eingegriffen, gilt nicht das Schallschutzniveau bei Errichtung des
Altbaus, sondern dasjenige bei Durchführung der durchgreifenden
Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum, das auf Gemeinschaftskosten zu
sanieren ist.
(Leitsatz
der Redaktion)