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Urteil Schallschutzniveau nach Dachgeschossausbau


Schlagworte

Schallschutzniveau nach Dachgeschossausbau

Leitsatz

Wird bei einem durch die Teilungserklärung gestatteten Dachgeschossausbau in das Gemeinschaftseigentum an der Decke des Untergeschosses substantiell und konstruktiv eingegriffen, gilt nicht das Schallschutzniveau bei Errichtung des Altbaus, sondern dasjenige bei Durchführung der durchgreifenden Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum, das auf Gemeinschaftskosten zu sanieren ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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