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Urteil Schallschutzniveau nach Dachgeschossausbau
Schlagworte
Schallschutzniveau nach Dachgeschossausbau
Leitsatz
Wird bei einem durch die Teilungserklärung gestatteten Dachgeschossausbau in das Gemeinschaftseigentum an der Decke des Untergeschosses substantiell und konstruktiv eingegriffen, gilt nicht das Schallschutzniveau bei Errichtung des Altbaus, sondern dasjenige bei Durchführung der durchgreifenden Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum, das auf Gemeinschaftskosten zu sanieren ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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