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Suchergebnis Urteilssuche (2 Urteile)

  1. 8a C 74/17 - Rückforderung überzahlter Miete und Feststellungsbegehren zur geschuldeten Miete wegen Verstoß gegen MietGrenzVO, Stichtagszuschlag
    Leitsatz: Wird zu Beginn des Mietverhältnisses eine Miete vereinbart, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % übersteigt, und liegen die Voraussetzungen des § 556e BGB nicht vor, hat der Mieter einen Rückforderungsanspruch nach § 556g BGB in Höhe des die ortsübliche Vergleichsmiete + 10 % übersteigenden Betrages. Zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann der Berliner Mietspiegel auch als einfacher Mietspiegel herangezogen werden. Hat sich der maßgebliche Betrag des entsprechenden Mietspiegelwertes nur um 4,4 % gesteigert, kommt ein Stichtagszuschlag nicht in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    05.07.2017
  2. 65 S 83/18 - Rückzahlungsanspruch nach der Mietpreisbremse durch Inkassodienstleister
    Leitsatz: 1. Die Anhängigkeit einer Richtervorlage zur Prüfung der Verfassungskonformität von § 556d BGB („Mietpreisbremse“) allein rechtfertigt keine Verfahrensaussetzung. 2. Die Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs nach der „Mietpreisbremse” (§ 556g Abs. 1 BGB) kann außergerichtlich auch dann durch einen eingetragenen Inkassodienstleister (§§ 10 ff. RDG) erfolgen, wenn diesem zugleich die Aufklärung der Umstände gemäß §§ 556e f. BGB und die Anbringung der Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB übertragen worden ist. Die dazu vom Mieter mit dem Inkassodienstleister geschlossenen Rechtsgeschäfte (Auftrag, Abtretung) sind nicht nach § 134 BGB i.V.m. den Vorschriften des RDG nichtig. (Leitsatz zu 1 von der Redaktion, Leitsatz zu 2 von VRiLG Ralf-Dietrich Schulz, entnommen aus LG Berlin - 66 S 18/18)
    LG Berlin
    22.08.2018