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Urteil Keine Mietminderung für Katzenlärm
Schlagworte
Keine Mietminderung für Katzenlärm
Leitsatz
Auch in einem hellhörigen Haus sind Lärmbeeinträchtigungen durch Katzen als sozialadäquat hinzunehmen, wenn der Trittschallschutz den Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht.
(Leitsatz der Redaktion)
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