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Urteil Kapitalbeteiligung
Schlagworte
Kapitalbeteiligung; Energieversorgung; Gemeindekompetenz; Aufgabenkompetenz
Leitsatz
Der durch das Kommunalvermögensgesetz eingeräumte Anspruch auf Kapitalbeteiligung an regionalen Energieversorgungsunternehmen steht nach der kommunalverfassungsrechtlich ausgeformten Aufgabenkompetenz für die örtliche Energieversorgung den Gemeinden und nicht den Landkreisen zu.
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