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27 C 137/22 - Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld nach MietspiegelLeitsatz: Das wohnwerterhöhende Merkmal „aufwendig gestaltetes Wohnumfeld“ kann auch bei einem kleinen Innenhof vorliegen, bei dem die Mülltonnen und Fahrradabstellplätze einen Großteil der Fläche einnehmen, wenn eine harmonische Gestaltung mit Sitzfläche für die Mieter und einem kleinen Sandkasten existiert.(Leitsatz der Redaktion)AG Mitte09.02.2023
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V ZR 224/22 - Verjährungsbeginn für Auflassungsanspruch erst nach EinklagbarkeitLeitsatz: Die Verjährungsfrist für synallagmatisch verbundene Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis beginnt erst mit der Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs. Für den Anspruch des Käufers auf Eigentumsverschaffung an einem Grundstück, der nach den vertraglichen Bedingungen nicht sofort fällig ist, beginnt die Verjährungsfrist nicht schon mit Vertragsschluss, sondern erst mit der Fälligkeit. Erst dann ist der Eigentumsverschaffungsanspruch i.S.v. § 200 BGB entstanden (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 40/05, NJW 2006, 2773).BGH15.03.2024
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V ZR 205/22 - Verstoß gegen Verpflichtung zur Bauwerkserhaltung im ErbbaurechtsvertragLeitsatz: Verstößt der Erbbauberechtigte gegen seine im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks, so beginnt die Verjährung des für diesen Fall vereinbarten Heimfallanspruchs des Eigentümers nicht zu laufen, solange die Pflichtverletzung andauert.BGH20.10.2023