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Urteil Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld nach Mietspiegel
Schlagworte
Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld nach Mietspiegel
Leitsatz
Das wohnwerterhöhende Merkmal „aufwendig gestaltetes Wohnumfeld“ kann auch bei einem kleinen Innenhof vorliegen, bei dem die Mülltonnen und Fahrradabstellplätze einen Großteil der Fläche einnehmen, wenn eine harmonische Gestaltung mit Sitzfläche für die Mieter und einem kleinen Sandkasten existiert.
(Leitsatz der Redaktion)
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