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67 S 90/22 - Kündigung wg. in der Mietsache begangenen StraftatenLeitsatz: In der Mietsache begangene Straftaten rechtfertigen eine vermieterseitige Kündigung grundsätzlich nur, wenn der Mieter selbst Täter ist oder ein Erfüllungsgehilfe des Mieters das Delikt in Kenntnis des Mieters begangen hat.LG Berlin09.06.2022
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1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18 - Verfassungskonformität der MietpreisbremseTeaser: ...Verfassungsbeschwerde sowie zwei Richtervorlagen der 67...BVerfG18.07.2019
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67 S 120/23 - Eintrittsrechte von Erben, Haushalts- und Familienangehörigen bei Tod des MietersLeitsatz: 1. Ein gemeinsam mit dem Mieter geführter Haushalt i.S.d. § 563 Abs. 2 Satz 1 BGB besteht nicht mehr, wenn sich der Mieter zum Zeitpunkt seines Ablebens bereits seit geraumer Zeit in einer Pflegeeinrichtung aufgehalten hat, ohne dass noch die medizinisch begründbare Erwartung einer Besserung oder gar Heilung und einer Rückkehr des Mieters in die Mietsache bestanden hätte.2. Liegen die Voraussetzungen der §§ 563, 563a BGB nicht vor, trägt der Vermieter für die Kündigungsvoraussetzungen des § 564 Satz 2 Alt. 2 BGB die Darlegungs- und Beweislast. Deshalb muss der Vermieter im Räumungsprozess im Bestreitensfalle beweisen, allen vom Prozessgegner behaupteten (Mit-) Erben gegenüber die Kündigung erklärt zu haben. Andernfalls muss er die vom Prozessgegner behauptete Existenz weiterer - und von ihm bislang ungekündigter - Miterben widerlegen.LG Berlin04.07.2023
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1 BvR 2275/07 - Restitution; Bruchteilseigentum; Durchgriff; weggeschwommene Vermögensgegenstände; verfolgungsbedingte Vermögensschädigungen; Unternehmensrestitution; Wohnungsbau; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; S.-Siedlung; SiedlungsgesellschaftSchlagworte: ...S.-Siedlung...BVerfG16.09.2009
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OVG 2 B 16.89 - Straßenland; Bedürfnisanstalt; Geruchsbelästigungen; Stadtstreicher; Planungsrecht; Baugenehmigung; Bebauungsplan; NachbarklageDer Fall: ...nahegelegenen S-Bahnhof....OVG Berlin18.09.1992
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V ZR 39/24 - Kostentragungspflicht eines TeilerbbauberechtigtenTeaser: ...Teilerbbaurechte. Diese stehen im Eigentum von K und S...BGH23.05.2025
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311 S 152/98 - gleitende Nichtigkeit; Nichtigkeit; Wesentlichkeitsgrenze; ortsübliche Vergleichsmiete; WirtschaftsstrafgesetzLeitsatz: Die sogenannte gleitende Nichtigkeit führt nicht dazu, daß bei jedem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete dem dadurch zulässig gewordenen Mietzins jeweils noch ein Zuschlag von 20 % hinzuzusetzen ist. Bei der Berechnung des Rückzahlungsanspruchs des Mieters ist die gestiegene ortsübliche Vergleichsmiete vielmehr nur und insoweit zu berücksichtigen, wie sie den bei Vertragsschluß zulässigen und insoweit wirksam vereinbarten Mietzins übersteigt.LG Hamburg04.06.1999
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2-13 S 615/23 - Einsichtnahme in Unterlagen der GdWELeitsatz: 1. Eigentümer haben gemäß § 18 Abs. 4 WEG auch Anspruch auf Einsichtnahme in Unterlagen der GdWE, die sich bei Dritten (hier Steuerberater) befinden, insoweit muss die GdWE notfalls die Unterlagen zur Ermöglichung der Einsicht zurückfordern. 2. Der Einsichtnahmeanspruch umfasst alle Verwaltungsunterlagen, hierzu gehören auch die Protokolle des Beirats.LG Frankfurt/Main13.01.2025
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V ZR 141/23 - Klage auf Zustimmung zur Veräußerung ist gegen die GdWE zu richtenLeitsatz: Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums „der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer“ bedarf, ist eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten; dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurde.BGH22.03.2024
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1 BvR 1360/15 - Mietpreisbremse; Mietbegrenzungsverordnung Berlin; Subsidiaritätsgrundsatz; RechtssatzverfassungsbeschwerdeLeitsatz: Bei einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde ist der Subsidiaritätsgrundsatz zur Wahrung des Vorrangs der sachnäheren Fachgerichtsbarkeit in besonderer Weise zu beachten, weil das Gebot der Rechtswegerschöpfung gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht gilt. Es ist daher besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde (hier: gegen die „Mietpreisbremse") alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG24.06.2015