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Urteil Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Mietzahlungspflicht


Schlagworte

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Mietzahlungspflicht

Leitsatz

Grundsätzlich fällt es in den Risikobereich des Mieters, wie sich sein Geschäftserfolg und die äußeren Umstände für die Erzielung des Geschäftserfolges entwickeln und gestalten. Als Ausnahme sind insoweit behördliche Betriebsverbote anzusehen, mit denen bei Vertragsschluss niemand rechnete. Das gilt insbesondere für durch die Corona-Pandemie erforderlich gewordene Verbote. Insoweit sind die Regeln über den Fortfall der Geschäftsgrundlage anzuwenden. In den Zeiträumen, in denen in Mieträumen betriebene Betriebe aufgrund coronabedingter Untersagungen nicht betrieben werden dürfen, ist der Mietzins um 50 % herabzusetzen.

(Leitsatz der Redaktion)

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