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Suchergebnis Urteilssuche (7 Urteile)

  1. 8 U 85/21 - Corona-Pandemie als unschlüssiger Einwand gegenüber dem Anspruch auf Nutzungsentschädigung
    Der Fall: ...sich demgegenüber u. a. auf eine...
    KG
    04.11.2021
  2. 8 C 85/21 - Kosten des Wachdienstes als sonstige Betriebskosten bei Gebäuden im Umfeld linksradikaler Szene
    Der Fall: ...Umlagefähigkeit diverser Betriebskostenpositionen, u...
    AG Kreuzberg
    16.09.2021
  3. 2 O 85/21 - Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Mietzahlungspflicht
    Der Fall: ...Berlin untersagte durch Rechtsverordnung u...
    LG Berlin
    01.06.2021
  4. 239 C 85/21 - Kein Auskunftsanspruch für vom Vermieter nicht in Anspruch genommene Ausnahmetatbestände von der Mietpreisbremse, Rügepflicht bei Staffelmiete
    Leitsatz: 1. Für einen Auskunftsanspruch des Mieters über die Vormiete und sonstige Ausnahmetatbestände nach der Mietpreisbremse (§ 556e BGB, § 556f BGB) besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Vermieter sich auf diese Ausnahmetatbestände beruft.2. Hat der Vermieter sich auf eine Modernisierung vor Beginn des Mietverhältnisses berufen als Ausnahme von § 556d BGB und vorprozessual Auskunft über den Zeitpunkt, die konkrete Maßnahme und die dafür angefallenen Kosten erteilt, fehlt einer Klage ebenfalls das Rechtsschutzbedürfnis, denn bei einer unrichtigen Auskunft macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig.3. Die Rückzahlung nicht geschuldeter Miete kann der Mieter nur nach einer Rüge gemäß § 556g Abs. 4 BGB verlangen. Bei einer Staffelmiete ist die Rüge für jede neue Mietstaffel erforderlich; eine nicht gerügte vorangegangene Mietstaffel bleibt in ihrer wirksam begründeten Miethöhe erhalten.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    28.10.2021
  5. 8 U 1106/20 - Kein Schriftformmangel durch Bezugnahme auf nichtexistente Anlagen
    Leitsatz: 1. Es begründet für sich genommen keinen Schriftformmangel i.S.v. § 550 BGB, dass der Mietvertrag auf Anlagen Bezug nimmt, die nicht existieren.2. Es bleibt offen, ob eine Optionsregelung, die keine Angabe enthält, ob das Optionsrecht dem Mieter, dem Vermieter oder beiden Parteien zusteht, einen Schriftformmangel i.S.v. § 550 BGB begründet, oder ob der Umstand, dass ein Optionsrecht in der Praxis in der Regel dem Mieter eingeräumt wird, im Zweifel zu einer solchen Auslegung führt.3. Zur Anwendung des Kündigungsmoratoriums nach Art. 240 § 2 EGBGB.4. Die Miete für Gewerberäume (hier: Hotel) kann für den Zeitraum einer im Wesentlichen aufgehobenen Nutzbarkeit infolge öffentlich-rechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bis zur Hälfte zu reduzieren sein. Der Anspruch des Mieters auf Mietanpassung zur Abwendung einer untragbaren, unzumutbaren Belastung setzt jedoch voraus, dass diese Unzumutbarkeit auch unter Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen und anderweitigen Einnahmen, insbesondere staatlichen Hilfen, besteht.5. Bezugsgröße für die Ermittlung des in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB genannten Rückstands ist im Fall der nach § 313 BGB herabgesetzten Miete - nicht anders als bei einer kraft Gesetzes nach § 536 BGB eintretenden Minderung (BGH, Urteil vom 27. September 2017 - VIII ZR 193/18, NJW 2018, 939 Rn. 19) - die ungeminderte vereinbarte Monatsmiete und nicht der objektiv begründete herabgesetzte Betrag.
    KG
    04.11.2021
  6. 12 U 155/21 - Fristlose Kündigung wegen Ankündigung der Leistungsverweigerung
    Der Fall: ...Die u. a. einen Fitnessclub...
    KG
    21.07.2022
  7. VIII ZR 74/12 - Schadensersatz für unterlassene Mängelanzeige des Mieters; Beweislast für Mieterverschulden; Anzeigepflicht
    Urteil: ...14. November 2007 - 3 U 27/07 -), halte...
    BGH
    05.12.2012