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Urteil Kündigung wg. unerlaubter Untervermietung und Täuschung des Vermieters über deren Ausmaß und Konditionen
Schlagworte
Kündigung wg. unerlaubter Untervermietung und Täuschung des Vermieters über deren Ausmaß und Konditionen
Leitsatz
Unternimmt es ein Mieter, den Vermieter im Anschluss an eine berechtigte Abmahnung wegen unerlaubter Untervermietung der Wohnung über Ausmaß und Konditionen der Untervermietung zu täuschen, kann darin eine mehr als unerhebliche Verletzung des Mietverhältnisses liegen, die gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB jedenfalls die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt.
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