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Urteil Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters auch bei Nichtnutzung oder Untervermietung durch den Mieter


Schlagworte

Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters auch bei Nichtnutzung oder Untervermietung durch den Mieter

Leitsatz

Für das Bestehen der Pflicht des Vermieters, die Wohnung gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie fortlaufend in diesem Zustand zu erhalten, ist es unerheblich, ob der Mieter die Sache tatsächlich nutzt und ihn ein Mangel daher subjektiv beeinträchtigt.

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