« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 23)

  1. VIII ZR 37/10 - Fernwärmeliefervertrag, Allgemeine Versorgungsbedingungen, Preisanpassungsklausel, Energiebezugskosten
    Leitsatz: a) Allgemeine Versorgungsbedingungen in einem Fernwärmeliefervertrag unterliegen - von den Fällen des § 1 Abs. 2 und 3 Satz 1 AVBFernwärmeV abgesehen - nicht den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern denjenigen der AVBFernwärmeV. Für die Auslegung von vorformulierten Allgemeinen Versorgungsbedingungen sind aber die gleichen Maßstäbe heranzuziehen wie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der §§ 305 ff. BGB. b) Stellt eine Preisanpassungsklausel in Allgemeinen Versorgungsbedingungen allein auf einen Preisindex für den eingesetzten Energieträger ab, fehlt es ihr an der gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV (§ 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV aF) neben der Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement) erforderlichen Berücksichtigung der Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Versorgungsunternehmen (Kostenelement), es sei denn, es wäre sichergestellt, dass sich die konkreten Energiebezugskosten des Versorgungsunternehmens im Wesentlichen - wenn auch mit gewissen Spielräumen - in gleicher Weise entwickelten wie der Index (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09).
    BGH
    06.07.2011
  2. L 8 R 437/05 - Aberkennung der Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; stellvertretender Minister und Leiter der Hauptabteilung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit
    Leitsatz: Der Ermächtigungstatbestand, eine zuerkannte Entschädigungsrente nach § 5 Abs. 1 ERG abzuerkennen, ist erfüllt, wenn der Inhaber des Rechts auf Entschädigungsrente durch sein Verhalten in Ausübung ihm übertragener oder eingeräumter Gewalt den Unrechtserfolg des Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit herbeigeführt oder einen nicht unerheblichen Beitrag dazu geleistet hat, dass andere diesen Erfolg herbeiführen. Außerdem muss er zurechnungsunfähig gewesen sein und die Tatsachen gekannt haben, aus denen sich die Unvereinbarkeit seines Verhaltens mit den Grundsätzen der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit ergab. (Leitsatz der Redaktion)
    LSG Berlin-Brandenburg
    28.07.2011
  3. V ZR 233/20 - Prinzipiell unkündbares Nießbrauchsrecht
    Leitsatz: a) Der Nießbrauch und das mit seiner Bestellung zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher entstehende besondere gesetzliche Schuldverhältnis sind einer Kündigung gemäß § 314 Abs. 1 BGB nicht zugänglich. b) Ist in dem der Nießbrauchsbestellung zugrunde liegenden Kausalgeschäft die Zahlung eines wiederkehrenden Entgelts vereinbart und zahlt der Nießbraucher das Entgelt nicht, kann der Eigentümer das Kausalverhältnis unter den weiteren Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen und den Nießbrauch kondizieren (Abgrenzung von Senat, Urteil vom 13. November 1998 - V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377). c) Hiervon zu unterscheiden sind Vereinbarungen, die das durch die Bestellung des Nießbrauchs entstehende gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Nießbraucher und Eigentümer betreffen. Eine Verletzung daraus folgender Pflichten berechtigt den Eigentümer nicht zu einer Beendigung des Nießbrauchs nach den Vorschriften des Leistungsstörungsrechts.
    BGH
    21.01.2022
  4. VIII ZB 44/18 - Verspätete Abgabe einer Erklärung im Prozesskostenhilfeverfahren
    Leitsatz: Eine im Prozesskostenhilfeverfahren gesetzte Frist zur Vorlage von Belegen oder Unterlagen stellt keine Notfrist dar, so dass es auf ein etwaiges Verschulden des Begünstigten nicht ankommt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    09.10.2018
  5. IV ZR 6/04 - Restitutionsbescheid; Tatbestandswirkung; Währungsstatut für wiedereingetragene Hypothek eines Westgläubigers
    Leitsatz: 1. Die Tatbestandswirkung eines Restitutionsbescheids umfaßt nicht nur die Eigentumslage nach Rückübertragung eines Grundstücks, sondern auch die Gläubigerstellung der nach § 18 VermG (in der bis 21. Juli 1992 geltenden Fassung) wieder eingetragenen Grundpfandrechte. 2. Das Währungsstatut für eine in Renten-, Reichs- oder Goldmark eingetragene, an einem in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) belegenen Grundstück bestellte, in DDR-Volkseigentum überführte und später nach § 18 VermG (in der bis 21. Juli 1992 geltenden Fassung) wieder eingetragene Hypothek bestimmt sich auch dann nach dem Recht der SBZ, wenn die Darlehensforderung wegen des Sitzes des Schuldners in der Bundesrepublik Deutschland von der enteignenden Maßnahme nicht erfaßt wurde.
    BGH
    22.03.2006
  6. III ZR 289/06 - Inhaber und Unterhaltungsverpflichteter eines Hausanschlusses für die Wasserversorgung; Wasserrohrbruch; Wasserleitung auf Privatgrundstücken; Unterhaltungskosten für Hausanschlüsse; Bruch der Anschlussleitung; Ersatz der Reparaturkosten; Hausanschluss; Verteilungsnetz
    Leitsatz: a) Inhaber des von einer Wasserversorgungsanlage abzweigenden Hausanschlusses ist das Versorgungsunternehmen (hier: die Gemeinde als Betreiberin des Städtischen Wasserwerks), auch soweit die Anschlussleitung innerhalb des Privatgrundstücks verläuft. b) Die Gemeinde ist bei öffentlich-rechtlicher Regelung der Wasserversorgung berechtigt, in ihrer Satzung die Unterhaltungskosten für Hausanschlüsse den Anschlussnehmern aufzuerlegen (ebenso BVerwGE 82, 350). Einen dahingehenden Erstattungsanspruch kann sie bei einem Bruch der Anschlussleitung dem auf Ersatz der Reparaturkosten gerichteten, auf § 2 Abs. 1 HPflG gestützten Schadensersatzanspruch des Grundstückseigentümers nach Treu und Glauben entgegenhalten. Der Vorrang des Bundesrechts gemäß Art. 31 GG steht dem nicht entgegen.
    BGH
    01.02.2007
  7. V ZR 313/95 - Übertragung konsumgenossenschaftlicher Grundstücke in Volkseigentum; Ersitzung; Vorrang des Vermögensgesetzes, Zuordnung
    Leitsatz: a) Für die Übertragung von Grundstücken der Konsumgenossenschaften in Volkseigentum waren die allgemeinen Bestimmungen der DDR über den rechtsgeschäftlichen Eigentumswechsel maßgeblich (im Anschluß an das Senatsurt. v. 1. Juni 1994, V ZR 278/92, BGHZ 126, 150) b) Eine Ersitzung konsumgenossenschaftlicher Grundstücke zugunsten des Volkseigentums hat nicht stattgefunden (Bestätigung des Senatsurteils v. 29. März 1996, V ZR 326/94, BGHZ 132, 245). c) Das Vermögensgesetz verdrängt zivilrechtliche Ansprüche der Konsumgenossenschaften wegen der bei der Überführung ihres Wohnungsbestandes in Volkseigentum aufgetretenen Mängel nicht (im Anschluß an BVerwG, ZIP 1996, 1187). d) Das Eigentum der Konsumgenossenschaften in der ehemaligen DDR ist nicht Gegenstand der Zuordnung nach Art. 21, 22 des Einigungsvertrags. e) Die Konsumgenossenschaften können sich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, daß die Überführung ihres Wohnungsbestandes in Volkseigentum nicht der für die Auflassung von Grundstücken vorgeschriebenen Form genügte.
    BGH
    11.07.1997
  8. V ZB 17/22 - Nach Löschung einer Zwangseintragung kein Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblattes
    Leitsatz: Der von einer rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung in dem Grundbuch Betroffene hat nach deren Löschung keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblattes; ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus einer entsprechenden Anwendung des § 28 GBV oder aus Art. 17 DSGVO noch unmittelbar aus den Grundrechten.
    BGH
    21.09.2023
  9. IX ZR 213/94 - Notarhaftung; Grundbucheinsicht durch Hilfspersonen
    Leitsatz: Der Notar haftet für das Verschulden von Hilfspersonen bei der Grundbucheinsicht wie für eigenes.
    BGH
    23.11.1995
  10. V ZR 221/15 - Pflichtverletzung des Erwerbers eines entzogenen Wohnungseigentums bei weiterer Besitzüberlassung an ehemaligen Eigentümer
    Leitsatz: Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.
    BGH
    18.11.2016