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  1. III ZR 159/15 - Annahmefähigkeit eines widerruflich fortbestehenden Angebots, betreuende Belehrung durch und erforderliche Rechtskenntnisse des Notars, Bindungsfristklauseln, Fortgeltungsklauseln
    Leitsatz: a) Ist bei einer sukzessiv erfolgenden Beurkundung von Vertragsangebot und Vertragsannahme das Angebot des Käufers einer Eigentumswohnung zum Zeitpunkt der Beurkundung der Annahmeerklärung des Verkäufers nach Ablauf der vertraglichen Bindungsfrist erloschen, obliegt es dem die Annahmeerklärung beurkundenden Notar, in dessen Person nach dem von ihm entworfenen Angebot des Käufers mehrere für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags wesentliche Funktionen gebündelt sind, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG, § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO („betreuende Belehrung“), den Käufer über die veränderte Sach- und Rechtslage zu informieren, um die weitere Vorgehensweise zu klären. b) Lässt sich die rechtliche Wirksamkeit einer Vertragsklausel nicht zweifelsfrei klären, darf der Notar das Rechtsgeschäft erst dann beurkunden, wenn die Vertragsparteien auf der Beurkundung bestehen, obwohl er sie über die offene Rechtsfrage und das mit ihr verbundene Risiko belehrt hat (Bestätigung BGH, Urteil vom 27. September 1990 - VII ZR 324/89, DNotZ 1991, 750). Eine solche Situation bestand im Dezember 2006 in Bezug auf eine mögliche Unwirksamkeit von unbefristeten Fortgeltungsklauseln, nach denen das Angebot des Käufers nach Ablauf einer Bindungsfrist (unbefristet) bis zum Widerruf des Angebots durch den Käufer fortgilt.
    BGH
    21.01.2016
  2. V ZR 221/15 - Pflichtverletzung des Erwerbers eines entzogenen Wohnungseigentums bei weiterer Besitzüberlassung an ehemaligen Eigentümer
    Leitsatz: Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.
    BGH
    18.11.2016
  3. V ZR 233/20 - Prinzipiell unkündbares Nießbrauchsrecht
    Leitsatz: a) Der Nießbrauch und das mit seiner Bestellung zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher entstehende besondere gesetzliche Schuldverhältnis sind einer Kündigung gemäß § 314 Abs. 1 BGB nicht zugänglich. b) Ist in dem der Nießbrauchsbestellung zugrunde liegenden Kausalgeschäft die Zahlung eines wiederkehrenden Entgelts vereinbart und zahlt der Nießbraucher das Entgelt nicht, kann der Eigentümer das Kausalverhältnis unter den weiteren Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen und den Nießbrauch kondizieren (Abgrenzung von Senat, Urteil vom 13. November 1998 - V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377). c) Hiervon zu unterscheiden sind Vereinbarungen, die das durch die Bestellung des Nießbrauchs entstehende gesetzliche Schuldverhältnis zwischen Nießbraucher und Eigentümer betreffen. Eine Verletzung daraus folgender Pflichten berechtigt den Eigentümer nicht zu einer Beendigung des Nießbrauchs nach den Vorschriften des Leistungsstörungsrechts.
    BGH
    21.01.2022
  4. V ZR 244/22 - Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung
    Leitsatz: ...vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, GE 2020...
    BGH
    09.02.2024
  5. V ZB 17/22 - Nach Löschung einer Zwangseintragung kein Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblattes
    Leitsatz: Der von einer rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung in dem Grundbuch Betroffene hat nach deren Löschung keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblattes; ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus einer entsprechenden Anwendung des § 28 GBV oder aus Art. 17 DSGVO noch unmittelbar aus den Grundrechten.
    BGH
    21.09.2023
  6. BVerwG 5 C 10.05 - Anschlußförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von Verwaltungsakten durch Revisionsgericht; Aufwendungshilfen im sozialen Wohnungsbau (Berlin); kein Eigentumsschutz für Option auf Subventionierung; Sperrung von Haushaltsmitteln; Einstellung von Subventionierung; Förderung von sozialem Wohnungsbau; Festlegung von Stichtagen in Verwaltungsvorschriften; kein Vertrauensschutz in Fortbestand von Subventionen
    Leitsatz: .... S. 227); gerade auch im Bereich der...
    BVerwG
    11.05.2006
  7. 64 S 2/19 - Kein Sonderkündigungsrecht des Mieters bei wg. Demenz notwendigem Umzug in ein Pflegeheim
    Leitsatz: Dass ein Mieter aufgrund seines Gesundheitszustandes seine Wohnung nicht mehr nutzen kann, rechtfertigt keine außerordentliche fristlose Kündigung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    22.05.2019
  8. L 8 R 437/05 - Aberkennung der Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; stellvertretender Minister und Leiter der Hauptabteilung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit
    Leitsatz: Der Ermächtigungstatbestand, eine zuerkannte Entschädigungsrente nach § 5 Abs. 1 ERG abzuerkennen, ist erfüllt, wenn der Inhaber des Rechts auf Entschädigungsrente durch sein Verhalten in Ausübung ihm übertragener oder eingeräumter Gewalt den Unrechtserfolg des Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit herbeigeführt oder einen nicht unerheblichen Beitrag dazu geleistet hat, dass andere diesen Erfolg herbeiführen. Außerdem muss er zurechnungsunfähig gewesen sein und die Tatsachen gekannt haben, aus denen sich die Unvereinbarkeit seines Verhaltens mit den Grundsätzen der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit ergab. (Leitsatz der Redaktion)
    LSG Berlin-Brandenburg
    28.07.2011
  9. 10 W 1545/03 - Bodenneuordnung; Sonderungsteilbescheid; Bodenrichtwert; Wertermittlungsstichtag; Bemessungszeitpunkt; Entschädigungsleistung; Ausgleichsleistung
    Leitsatz: 1. In den Verfahren nach § 1 Nr. 3 und Nr. 4 BoSoG (ergänzende und komplexe Bodenneuordnung) ist in entsprechender Anwendung der § 58 Abs. 3 und § 95 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Erlaß des Sonderungsbescheids der für die Bestimmung des Bodenwerts maßgebende Zeitpunkt (Anschluß an den Beschluß des OLG Dresden [3. ZS] vom 13. Dezember 1999 - 3 W 1583/99). Eine Vorverlegung auf einen früheren Zeitpunkt (hier den der Eröffnung des Verfahrens) in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 1 SachenRBerG kommt nicht in Betracht. 2. Zur Anwendbarkeit des § 73 Abs. 3 SachenRBerG bei der Bemessung von Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen nach § 15 BoSoG.
    OLG Dresden
    03.04.2006
  10. OVG 11 A 1.08 - Abstrakte Normenkontrolle; Baumschutzsatzung; Gehölzschutzsatzung Kleinmachnow; (Nicht-) Geltung des BNatSchG 2009; Erforderlichkeit der Schutzgebietsausweisung; flächendeckender Gehölzschutz; Schutz von Bäumen mit geringem Stammumfang; landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Ausgleichsabgabenerhebung; Zulässigkeit einer Ersatzpflanzliste; Umfang der Ersatzpflanzung; mehrjähriges Nachpflanzgebot; Umfang der Ausgleichsabgabe (Wertansatz, Anwuchs- und Pflegekosten, Umsatzsteuer)
    Leitsatz: 1. Zum Umfang des Handlungs- und Gestaltungsspielraums einer Gemeinde beim Aufstellen einer Baumschutzverordnung. 2. Zur flächendeckenden Unterschutzstellung des Baumbestandes einer Gemeinde. 3. Zur Erhebung einer Ausgleichsabgabe für Fällgenehmigungen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    10.02.2011