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Urteil Kein Sonderkündigungsrecht des Mieters bei wg. Demenz notwendigem Umzug in ein Pflegeheim
Schlagworte
Kein Sonderkündigungsrecht des Mieters bei wg. Demenz notwendigem Umzug in ein Pflegeheim
Leitsatz
Dass ein Mieter aufgrund seines Gesundheitszustandes seine Wohnung nicht mehr nutzen kann, rechtfertigt keine außerordentliche fristlose Kündigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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