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Urteil Verträge über Stellplatz und Wohnraum, Gebrauchsfortsetzung
Schlagworte
Verträge über Stellplatz und Wohnraum, Gebrauchsfortsetzung
Leitsatz
Die bloße Tatsache, dass der Stellplatz sich auf demselben Grundstück befindet wie die vermietete Wohnung, muss nicht zwingend den Schluss zulassen, dass ein einheitlicher Mietvertrag gegeben ist, wenn andere Umstände die Vermutung zweier separater Verträge bekräftigen (BGH, ZMR 2022, 625).
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