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Urteil Verträge über Stellplatz und Wohnraum, Gebrauchsfortsetzung


Schlagworte

Verträge über Stellplatz und Wohnraum, Gebrauchsfortsetzung

Leitsatz

Die bloße Tatsache, dass der Stellplatz sich auf demselben Grundstück befindet wie die vermietete Wohnung, muss nicht zwingend den Schluss zulassen, dass ein einheitlicher Mietvertrag gegeben ist, wenn andere Umstände die Vermutung zweier separater Verträge bekräftigen (BGH, ZMR 2022, 625).

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